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Chip- und Registrierungspflicht

In Österreich besteht eine amtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung aller Hunde und ihrer Registrierung in der Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums (Bestimmung des Tierschutzgesetzes §24). Hundewelpen müssen vor der ersten Weitergabe, spätestens jedoch mit dem 3. Lebensmonat mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert werden. Für die Meldung sind alle relevante Daten des Tieres und des Tierhalters inkl. der Daten eines amtlichen Lichtbildausweises anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass bei bereits früher registrierten Hunden eventuell Daten zu ergänzen sind, die zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht anzugeben waren (Geburtsdatum des Tierhalters, die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, das Datum des Beginns der Hundehaltung und das Geburtsland des Hundes).

Gerne übernehme ich die Erstmeldung oder Datenergänzung für Sie.